Chancengleichheit für alle! Bundesverband der Freien Musikschulen fordert Umsatzsteuersatz von 0 % für Musikunterricht
Musikalische Bildung ist ein Kulturgut, das für alle Menschen zugänglich sein sollte. Genau aus diesem Grund gab es bisher die Regelung, dass sich Anbieter von Musikunterricht von der Umsatzsteuer befreien lassen konnten. Musikschulen und private Lehrer waren dadurch in der angenehmen Lage, ihren Unterricht zu günstigen Konditionen anzubieten und konnten so eine breite Schülerschaft aus unterschiedlichen sozialen Schichten erreichen. Doch damit könnte bald Schluss sein.
Schon seit längerer Zeit wird in der Bundesregierung über eine Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung diskutiert. Zur Debatte steht, ob Bildungsdienstleistungen wie Musikunterricht in Zukunft umsatzsteuerpflichtig werden sollten. Was bedeutet das für Eltern und Schüler?
Mögliche Umsatzsteuerpflicht behindert soziale Gleichheit
Musikschulen, die man zu einer Umsatzsteuer verpflichtet, werden sich wohl oder übel dazu gezwungen sehen, höhere Preise zu verlangen. Dabei ist Musikunterricht bereits heute etwas, dass sich einige Familien nur durch finanzielle Unterstützung leisten können. Eine Verpflichtung zur Umsatzsteuer würde mehr Ungleichheit zwischen sozialen Schichten bedeuten und widerstrebt der Idee, jedem Menschen musikalische Bildung zu ermöglichen.
Umsatzsteuersatz von 0 % bietet Vorteile für Familien, Musikschulen und Staat
Der Bundesverband der Freien Musikschulen setzt sich deswegen dafür ein, die 2023 eingeführte Umsatzsteuer von 0% auch auf Musikunterricht anzuwenden. Eine 0%-Steuer ist für einige Branchen möglich und wird angewandt, um diese zu unterstützen. Musikalische Bildung fördert Kultur, Teilhabe und die Entwicklung einer gesunden Gesellschaft und sollte deswegen gefördert werden.
Der bdfm führt noch weitere Gründe an, die gegen eine verpflichtende Verbrauchersteuer für Musikunterricht sprechen. Hierzu zählen z.B. der geringere bürokratische Aufwand für Musikschulen und Staat, damit verbundene Kostenersparnisse, sowie die Vereinbarkeit mit der EU-Richtlinie.
Wer genauere Informationen zu den Aussagen des bdfms haben möchte, kann diese hier nachlesen. Wir bleiben gespannt, wie sich die Lage entwickelt.